Archivlink: javarea.de Forum > News > Media Markt wirbt am Rande der Legalität
Vollständigen Link anzeigen: javarea.de Forum > News > Media Markt wirbt am Rande der Legalität

Pages: [1]

geschrieben von Marcel am 06.01.2005 - 12:52
Zitat
 Zurückhaltung ist nicht die Strategie von Media Markt. Immer wieder kratzt die Kette mit ihrer „nicht verarschenden“ Werbung an den Grenzen des Anstands – und manchmal auch an den Grenzen der Rechtmäßigkeit.

FRANKFURT. Pünktlich zum Neuen Jahr startete der Elektronik-Fachmarkt jetzt eine neue Kampagne: „Am 3. Januar zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer. Alle Produkte dadurch 16 Prozent billiger“, kündigte Media Markt im Fernsehen,in Zeitungen und in U-Bahn-Stationen an.

„Das ist natürlich Quatsch“, sagt Bodo Kretschmann, stellvertretender Vorsitzender des Vereins für lauteren Wettbewerb, gegenüber NEWS. Denn die Mehrwertsteuer muss bezahlt werden. Die Werbung sei in jedem Fall irreführend. Und damit verboten. Doch weil der Spot erst am Samstag geschaltet wurde, ist es nicht mehr möglich, gegen die Aktion vorzugehen. „Vor Montag können wir nicht aktiv werden“, sagt Kretschmann. Media Markt nutzt das Wochenende quasi als rechtsfreien Raum.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Kette auf diese Weise vorgeht. Wer am 1. Juli einen Fernseher kaufte, dem versprach Media Markt am vorangehenden Wochende, den Preis zurückzuerstatten, falls Deutschland Fußball-Europameister würde. Ein Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb (UWG), wie das Hamburger Landgericht entschied. Per einstweiliger Verfügung stoppte es die Aktion in drei Hamburger Märkten. Dennoch ging die Wette für den Elektronik-Händler auf: In allen übrigen Filialen verkaufte er am 1. Juli, dem einzigen Tag, an dem das Angebot galt, viermal so viele Fernseher wie sonst.

Diesmal geht es anders als im Sommer nicht um das verbotene Ausnutzen der Spiel- und Wettlust der Verbraucher, sondern um einen generellen Rabatt auf alle Produkte. Der ist grundsätzlich zulässig. Zwar wurde C&A wegen einer ähnlichen Aktion zur Euro-Umstellung Anfang 2002 noch zu einer Strafe von 200 000 Euro verurteilt. Doch das Gesetz wurde in der Zwischenzeit geändert.

Dennoch ist die aktuelle Aktion von Media Markt nicht unbedenklich. Denn dem Verbraucher werden falsche Tatsachen vorgegaukelt. Wie üblich, muss Media Markt auch am 3. Januar Mehrwertsteuer an den Staat abführen. Dem Kunden wird zudem eine Ersparnis von 16 Prozent versprochen. Das entspricht jedoch nicht dem Anteil der Mehrwertsteuer am Verkaufspreis. Dieser liegt bei lediglich 13,79 Prozent. Ein Beispiel: Zahlt der Kunde 100 Euro für einen Fernseher, gehen davon 13,79 Euro an den Staat. Das sind 16 Prozent des Nettopreises von 86,21 Euro, aber nur 13,79 Prozent vom Endpreis.

Die Werbung widerspricht damit einer Forderung des Gesetzes: „Insbesondere die Angaben über den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird“, dürften nicht irreführen, heißt es im UWG. Kretschmann will deshalb heute mit dem Verein für lauteren Wettbewerb weitere Schritte gegen Media Markt besprechen.

Doch wie der Streit auch ausgeht, für den Elektronikhändler dürfte sich die Aktion auszahlen. Denn die Kunden werden in die Filialen strömen – wie schon bei der Europameisterschafts-Wette.


Quelle: Handelsblatt.com

Links:
Media Markt abgemahnt

geschrieben von Raver2 am 06.01.2005 - 13:52
also bei uns waren 200m lange Schlangen nach draußen, weil nicht alle auf einmal in die Pyramide durften

geschrieben von Marcel am 06.01.2005 - 15:44
hier noch was von heise:
Zitat
 Verbraucherzentrale mahnt Media Märkte wegen Rabattaktion ab [Update]
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Media-Markt-Niederlassungen im Saarland und in Baden-Württemberg wegen irreführender Preiswerbung abgemahnt. "Beschwerden von Verbrauchern legen nahe, dass Media Märkte im Vorfeld der Werbeaktion Am 3.1. zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer den Preis für einige Produkte hochgesetzt haben", erklärte vzbv-Jurist Egbert Groote. Auch die Wettbewerbszentrale habe bereits juristische Schritte gegen den Elektroriesen eingeleitet, heißt es in einer vzbz-Mitteilung.

Der vzbv hatte anlässlich der Werbeaktionen der beiden Konzernschwestern Media Markt und Saturn ("100 Produkte zum Einkaufspreis") die Verbraucher aufgerufen, dem vzbv und den Verbraucherzentralen Fälle mitzuteilen, bei denen Produkte am Aktionstag teurer oder nicht viel preisgünstiger angeboten wurden als an den vorangegangenen Tagen. Daraufhin hatten sich viele verärgerte Kunden bei den Verbraucherzentralen vor allem über Media Märkte beschwert. Die meisten Kunden ärgerten sich darüber, dass der ausgezeichnete Preis der gewünschten Produkte am Aktionstag deutlich höher lag als an den Tagen zuvor. "Laut Wettbewerbsrecht ist es unzulässig, mit besonderen Preisherabsetzungen zu werben, wenn tatsächlich keine oder nur unerhebliche Preissenkungen stattgefunden haben", betonte Egbert Groote.

Auch heise online liegen eine ganze Reihe solcher Beispiele vor, bei denen Leser sich in den letzten Dezembertagen Preise von Media-Markt-Produkten notiert hatten und dann verblüfft feststellen mussten, dass diese am Aktionstag um 16 Prozent und mehr hochgesetzt worden waren. Von einem besonders krassen Fall berichtet der vzbv: Ein Kunde staunte, als er am 3.1.2005 eine Digitalkamera erwerben wollte, die er am 29.12.2004 im gleichen Markt noch 70 Euro günstiger ausgezeichnet (299 statt nunmehr 369 Euro) gesehen hatte. Der Kunde hatte bei seinem ersten Besuch am 29.12.2004 ein Foto von dem Angebot gemacht und sprach darauf mit einem Verkäufer, der sich zum gleichen Thema bereits mit einem anderen Kunden unterhielt. Der Verkäufer behauptete zunächst, die Preise wären normal, der Preis vom 29.12.2004 wäre ein Vorweihnachtssonderpreis. Als der Verkäufer jedoch das Foto sah, bat er die beiden Kunden zur Seite und erklärte, die Kunden hätten ja dann vielleicht doch Recht. Daraufhin erhielten die Kunden die Digitalkamera für 299 Euro abzüglich 16 Prozent Rabatt. Der Verkäufer bat die Kunden, dies nicht weiter publik zu machen.

Vor dem Hintergrund immer aggressiverer Werbeformen empfehlen die Verbraucherzentralen den Verbrauchern, sich durch Rabattaktionen nicht verleiten zu lassen. "Allein durch fortwährende Almosen holen die Unternehmen die Ausgaben für ihre millionenschwere Werbung sicher nicht rein", meint der vzbv. Oft gehe es den Handelsriesen um den Ausbau von Marktanteilen. Mehr Marktanteil bedeute gleichzeitig auch mehr Preismacht. Leidtragende seien vor allem die Klein- und Mittelständler; am Ende würde sich weniger Wettbewerb auch zu Lasten der Verbraucher auswirken. Mit Sorge sieht der vzbv die Gefahr eines ausschließlichen Preiswettbewerbs und fordert die Wiederbelebung des Wettbewerbs um Qualität und Service.

Bernhard Taubenberger, Sprecher von Media Markt und Saturn, wies die Vorwürfe gegenüber heise online zurück. "Die Preise aller Produkte waren in allen Media-Märkten am Aktionstag um 16 Prozent reduziert und eine systematische Hochzeichnung der Preise hat es im Vorfeld nicht gegeben", versicherte er. Bei bundesweit 197 Märkten mit je einem durchschnittlichen Sortiment von 30.000 bis 40.000 Produkten sei es aber auch nicht auszuschließen, dass es den vereinzelt Beispiele von Preishochzeichnungen in den letzten Dezembertagen gegeben habe. So sei der Preis eines Camcorders im Media Markt Homborg zwischen dem 28.12. und dem 03.01. von 299 Euro auf 349 Euro gestiegen. "Hintergrund ist, dass das Gerät zu Weihnachten in einer bundesweiten Werbeaktion mit dem niedrigeren Preis beworben worden war. Also wurde der Preis in Homburg für die Zeit der Werbung herabgesetzt", sagte Taubenberger. Jeder Kunde, der ein ähnliches Beispiel vorzubringen habe solle sich an seinen örtlichen Media Markt wenden, dann werde es geprüft, versprach er.

Die Sonderaktion hat sich für die Media Märkte zweifelsfrei gelohnt. "Wir hatten volle Zufahrtsstraßen, volle Parkplätze und volle Märkte", bilanzierte der Konzernsprecher.


http://www.heise.de/newsticker/meldung/54797

geschrieben von Cluster am 07.01.2005 - 07:40
Ich war auch bei einem unserer Media Märkte gewesen, und die langen Schlangen kann auch ich bestätigen. Allerdings bin ich Kaufmann und wusste, dass der Rabatt nun mal keine tatsächlichen 16% ausmacht.

Allerdings wollte ichz mir schon seit längerer Zeit eine digitale Videokamera kaufen und ging aber wieder rückwärts aus dem Geschäft raus, weil

a) der Preis trotzdem noch zu hoch für mich war und
b) ich keine Lust hatte 45 Minuten an der Kasse anzustehen.

Ich habe mich dann auf zu Innova gemacht, und dort die Kamera mit einem tatsächlichen Rabatt in Höhe von 29% gekauft.

Die machen immer noch die besten Kampfpreise.

geschrieben von Marcel am 09.01.2005 - 11:32
Zitat
 Media Markt will sich nicht beugen

Die jüngste Rabatt-Aktion von Media Markt hat zu mehreren Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen geführt. Doch die Elektronik-Kette zeigt sich unbeeindruckt.

Media Markt hat gelassen auf eine Reihe von Abmahnungen reagiert, die infolge der jüngsten Rabatt-Aktion von den Verbraucherschützern erteilt wurden. Wie die Elektronik-Kette am Freitag in Ingolstadt mitteilte, hat Media Markt insgesamt zwei einstweilige Verfügungen und acht Abmahnungen erhalten. «Aber wir werden uns den Abmahnungen nicht unterwerfen», kündigte Unternehmenssprecher Bernhard Taubenberger an.
Die einstweiligen Verfügungen untersagen dem Konzern in Zukunft ähnliche Aktionen. Allerdings habe der Konzern noch keine Entscheidung getroffen, wie man auf das Verbot reagieren werde, fügte Taubenberger hinzu. Die Aktion «Am 3.1. zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer» hatte zu scharfer Kritik seitens der Verbraucherschützer geführt. Sie werfen dem Konzern vor, mit unsauberen Tricks gearbeitet zu haben. Media Markt habe zumindest bei einigen Produkten zuvor die Preise angehoben.


Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Laut einiger Verbraucherzentralen haben sich zahlreiche Kunden beschwert, dass der ausgezeichnete Preis der gewünschten Produkte am Aktionstag deutlich höher lag als an den Tagen zuvor, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zuvor mitgeteilt. «Laut Wettbewerbsrecht ist es unzulässig, mit besonderen Preisherabsetzungen zu werben, wenn tatsächlich keine oder nur unerhebliche Preissenkungen stattgefunden haben», sagte VZBV-Jurist Egbert Groote.


http://www.netzeitung.de/wirtschaft....20127.html


Powered by: JBB v.2.0.4 Copyright ©2000-2006, www.javarea.de.