Archivlink: javarea.de Forum > News > Oberstes US-Gericht entscheidet gegen Tauschbörsen
Vollständigen Link anzeigen: javarea.de Forum > News > Oberstes US-Gericht entscheidet gegen Tauschbörsen

Pages: [1]

geschrieben von Marcel am 28.06.2005 - 10:40
Zitat
 P2P-Anbieter für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich
Tauschbörsen und Anbieter von Peer-to-Peer-Software können zur Verantwortung gezogen werden, wenn mit ihrer Software Urheberrechtsverletzungen begangen werden, das entschied jetzt der US-Supreme-Court, der oberste Gerichtshof der USA, wie diverse US-Medien übereinstimmend berichten. In der Berufungsinstanz waren die beteiligten Filmstudios und Plattenfirmen noch mit ihrer Klage gegen Grokster, Streamcast (Morpheus) und Musikcity.Com gescheitert.


War das Berufungsurteil zu Gunsten der P2P-Anbieter als herbe Schlappe für die Rechteinhaber zu werten, so stellt das Urteil des Supreme Court nun die Software-Anbieter vor ein großes Problem, das diese durchaus in ihrer Existenz bedrohen könnte. Denn die Musik- und Plattenindustrie kann die P2P-Anbieter auf Basis dieses einstimmigen Urteils nun für Urheberrechtsverstöße der P2P-Nutzer zu Verantwortung ziehen - insbesondere wenn die Anbieter die Verletzung von Urheberrechten fördern.

Das Berufungsgericht vertrat in seinem Urteil die Auffassung, dass - anders als im Fall Napster, Grokster und Streamcast - für Urheberrechtsverletzungen nicht haftbar zu machen seien, da die Unternehmen keinen "integrierten Dienst" anbieten, den sie überwachen und kontrollieren können. Die Beziehungen zwischen Grokster und Streamcast auf der einen sowie den Nutzern ihrer Software auf der anderen Seite unterscheide sich deutlich von der im Fall Napster.

Der Supreme Court sah dies anders und revidierte damit im Prinzip auch seine Entscheidung zum Fall Betamax aus dem Jahr 1984. Damals hatte der Supreme Court entschieden, dass eine Technik, damals der Videorekorder, legal ist, sofern neben illegalen auch zahlreiche legale Nutzungsarten existieren. Die Argumentation zugunsten File-Sharing geht in eine ähnliche Richtung, entsprechende Software sei nicht anders zu bewerten als ein Kopierer oder ein Videorekorder.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF), die StreamCast im vorliegenden Fall vertreten hat, setzte vor allem darauf, dass der Supreme Court von dieser Entscheidung nicht abrücken würde. Das Urteil war auch in Bezug auf CD-Brenner oder Apples iPod immer wieder genannt worden.

Der Supreme Court wollte die Parallelen zum Fall Betamax nicht sehen. Die Anbieter hätten ihre Software nicht neutral angeboten, wie einst Sony seine Betamax-Videorekorder, sondern hätten versucht an den Urheberrechtsverletzungen zu verdienen.

Der Supreme Court hob dementsprechend das Urteil der Berufungsinstanz auf und bezeichnete es als einen Fehler. Nun muss das Berufungsgericht neu entscheiden.

Das Urteil zum Fall MGM v. Grokster, 04-480 kann mittlerweile auf den Seiten des Supreme Court heruntergeladen werden.


Quelle: Golem.de

geschrieben von Matneu am 28.06.2005 - 13:36
Zitat
 Messer-Hersteller für Körperverletzungen der Nutzer verantwortlich
Messer-Hersteller und Anbieter von Schleif-Werkzeugen können zur Verantwortung gezogen werden, wenn mit ihrer "Hardware" Körperverletzungen begangen werden, das entschied jetzt der US-Supreme-Court, der oberste Gerichtshof der USA, wie diverse US-Medien übereinstimmend berichten. In der Berufungsinstanz waren die beteiligten Bankräuber und Erpresser noch mit ihrer Klage gegen Zwilling, WMF und Victorinox gescheitert.


War das Berufungsurteil zu Gunsten der Messer-Hersteller als herbe Schlappe für die Opfer zu werten, so stellt das Urteil des Supreme Court nun die Messer-Hersteller vor ein großes Problem, das diese durchaus in ihrer Existenz bedrohen könnte. Denn die Mafia kann die Messer-Hersteller auf Basis dieses einstimmigen Urteils nun für Verstöße der Messer-Nutzer zu Verantwortung ziehen - insbesondere wenn die Anbieter die Körperverletzungen durch besonders scharfe Messer fördern.


SCNR


Powered by: JBB v.2.0.4 Copyright ©2000-2006, www.javarea.de.