Die Rentenreform wird Gesetz
Die Rentenreform der Bundesregierung ist beschlossene Sache. Nach dem Bundestag hat nun auch die Länderkammer, der Bundesrat, zugestimmt. Das Reformpaket von Arbeitsminister Walter Riester (SPD) wurde auch von Ländern mit beschlossen, in denen die Union mitregiert.
Mehrheit von Rot-Grün
Zuvor hatte das Gesetzeswerk mit der privaten Altersvorsorge als einem der Hauptbestandteile im Bundestag die Stimmenmehrheit von SPD und Grünen bekommen. Damit ist ein jahrelanger Parteienstreit um die Zukunft der Rente vorerst beendet.
21 Milliarden Mark vom Staat
Die Reform war bei der Abstimmung im Bundesrat auf die Unterstützung von Ländern angewiesen, in denen die CDU mitregiert. Konkret geht es um die Förderung der Privatvorsorge fürs Alter. Der Staat will die Sparrente von 2008 an mit knapp 21 Milliarden Mark unterstützen.
Brandenburg lässt sich auf Kuhhandel ein
Nach Angaben des stellvertretenden Potsdamer Regierungssprechers Manfred Füger hatten Berlin und Brandenburg ihr Abstimmungsverhalten miteinander abgesprochen. In Brandenburg werde die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) mindestens 500 neue Arbeitsplätze schaffen. Die zu erwartenden Einnahmeausfälle für das Land aus der Rentenreform würden im Rahmen der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs und bei der Verlängerung des Solidarpakts kompensiert. Dies habe die Bundesregierung zugesagt.
Nachbesserungen an der Reform
Gepokert wurde auch über die Verteilung weiterer 1.000 Arbeitsplätze, die als Folge der Rentenreform entstehen werden. Die BfA geht davon aus, dass ein Teil dieser Arbeitsplätze in der neuen Außenstelle in Brandenburg/Havel angesiedelt wird. Weitere Nachbesserungen am Reformpaket zu Witwenrenten und zur Einbeziehung der Wohnimmobilien, die unter anderem Brandenburg gefordert hatte, waren durch die Bundesregierung schon eingelöst worden.
Warum Berlin zugestimmt hat
Der Berliner Senatssprecher Michael-Andreas Butz erklärte zur Begründung für die Zustimmung des Landes, durch die Beratungen im Vermittlungsausschuss seien vor allem die Witwenversorgung und die von der CDU geforderte Eigenvorsorge so verbessert worden, dass Berlin dem Gesetzespaket zustimmen könne.
CDU-Front erneut gebrochen
Berlin und Brandenburg sind damit zum zweiten Mal aus der Ablehnungsfront der Union ausgeschert und verhelfen einer Reform der rot-grünen Bundesregierung zum Erfolg. Im vergangenen Jahr hatten beide gegen den Willen der Bundes-CDU der Steuerreform im Gegenzug für erhebliche finanzielle Zugeständnisse des Bundes zugestimmt.
Die Rentenreform wird Gesetz
Neue Rentenformel und Altersvorsorge
Die Eckpunkte der Reform
Das zweiteilige Reformpaket enthält eine neue, bereits im Januar verabschiedete Rentenformel und die Regelungen für die Förderung der Eigenvorsorge fürs Alter. Dies bedeutet die Teilprivatisierung der Ruhestandsvorsorge. Die Reform enthält folgende Kernelemente:
Rentenbeitragssatz
Er liegt zur Zeit bei 19,1 Prozent und soll trotz zunehmender Alterung der Gesellschaft bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent gehalten werden und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen.
Rentenanpassungen
Zur Stabilisierung des Beitragssatzes gibt es Einschnitte bei den gesetzlichen Renten. Diese sollen zwar wieder parallel zu den Einkommen wachsen. Allerdings werden die Aufwendungen zur Altersvorsorge herausgerechnet. Als weiterer Dämpfungsfaktor wird vom Jahr 2011 an die Berechnungsgrundlage umgestellt.
Förderung
Die Privatrente soll die Lücken bei der gesetzlichen Rente ausgleichen. Deshalb wird die Eigenvorsorge staatlich gefördert. Arbeitnehmer müssen dazu von 2002 an zunächst ein Prozent ihres Bruttoeinkommens für die Vorsorge abzweigen, 2004 dann zwei Prozent, 2006 drei Prozent und von 2008 an dauerhaft vier Prozent. Dieses Vorsorgesparen soll von 2008 an mit knapp 21 Milliarden Mark durch direkte Zuschüsse oder Steuerentlastungen unterstützt werden. Das Finanzamt errechnet die für die Betroffenen jeweils günstigere Variante.
Die Zuschüsse für Normal- und Geringverdiener steigen bis 2008 pro Jahr auf 300 Mark für Ledige und das Doppelte für Verheiratete. Zusätzlich soll es pro Kind 360 Mark jährlich extra geben. Volle Förderung erhält aber nur, wer einschließlich der Zulagen den jeweils vorgegebenen Anteil vom Bruttoeinkommen in Sparverträgen anlegt.
Buchstäblich in letzter Minute wurde die selbst bewohnte Immobilie in den Förderkatalog mit aufgenommen Der Anleger kann künftig maximal knapp 100.000 Mark vom Vorsorgekonto für die Finanzierung seines Eigenheimes entnehmen, muss aber den Betrag in monatlich gleich bleibenden Raten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres wieder in seinen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Wird das Eigenheim verkauft, muss entweder neues Wohneigentum gekauft oder mit dem Verkaufserlös das Vorsorgekonto wieder aufgefüllt werden. Geschieht dies nicht, ist die Förderung zurückzuzahlen. Zusätzlich werden Steuern auf die noch offene Darlehenssumme fällig.
Erziehungszeiten
Für die Kindererziehung erhalten Frauen, gestaffelt nach der Kinderzahl, verbesserte Kinderzuschläge. Dabei gibt es für das erste Kind einen Rentenanspruch, der zwei so genannten Entgeltpunkten oder einer zweijährigen Tätigkeit mit Durchschnittseinkommen entspricht. Für jedes Kind mehr wird ein weiterer Entgeltpunkt gutgeschrieben.
Witwenrenten...
...liegen von 2002 an bei 55 (bisher: 60) Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Ist einer der beiden Partner bei In-Kraft-Treten des Gesetzes älter als 40 Jahre, wird auf die Kürzung der Hinterbliebenenrente verzichtet. Die Steuerfreibeträge für Hinzuverdienste, die keine Anrechnung auf die Witwenrente finden, werden nicht wie ursprünglich geplant eingefroren. Allerdings werden Kapitaleinkünfte über der Freibetragsgrenze verrechnet.
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