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| geschrieben von Torsten am 05.05.2001 - 19:40 |
"Der wollte nur nassauern"
"Wer wird Millionär?"-Showmaster Günther Jauch hat den Internetdienstleister FreeCity wegen einer Namensrechtsverletzung verklagt. Der TV-Moderator verlangt von FreeCity, abgeänderte Schreibweisen seines Namens nicht mehr als Domain (Internetadresse) anzubieten.
Gerichtsentscheid Mitte Mai
Die Duisburger Firma verweigert den Verzicht jedoch. Grund: Nach ihren Geschäftsbedingungen seien die Kunden selbst für Verstöße gegen das Marken- oder Namensrecht verantwortlich. Im Prozess am Kölner Landgericht, dessen Entscheidung Mitte Mai erwartet wird, geht es um die Frage, wer sich darum kümmern muss, wenn die Rechte Dritter verletzt werden.
Spaßvogel war der Auslöser
Ein 16-jähriger Spaßvogel aus dem Westerwald hatte die Adresse www.guenter-jauch.de - Guenter ohne h - über FreeCity eintragen lassen. Auf seine Webseite stellte er ein Angebot für Handy-Logos und vermeintlich unseriöse Gewinnspiele. Das ärgerte den Showmaster. Für Jauchs Anwalt Winfried Seibert steht fest: "Der wollte nur nassauern", sprich: auf unredliche Weise vom bekannten Namen Jauchs profitieren.
"Den schieß ich auch weg"
Nachdem der vom Jauch-Anwalt abgemahnte Junge die Domain schnell zurückgegeben hatte, schnappte sie sich wenige Tage später ein weiterer 16-jähriger Schüler aus Kaiserslautern. "Vielleicht um sie zu verkaufen", wie er sagt. Warum Jauch sich die Domain nicht selbst sicherte, erklärt Seibert mit den Worten: "Wenn ich Persil herstelle, muss ich nicht auch Persol als Marke eintragen. Rechtlich geschützt bin ich trotzdem." Deshalb sind die meisten Varianten von Jauchs Namen als Domains noch immer zu haben. Nur www.guentherjauch.de nicht. Diese Adresse hat sich ein Domain-Händler geschnappt. "Den schieß ich auch weg", kündigt Seibert an.
Firma sieht Existenz bedroht
"Wir können in drei Tagen dicht machen, wenn wir erst recherchieren müssen, ob bei einer Registrierung möglicherweise Namensrechte verletzt werden", hält der Geschäftsführer der FreeCity GmbH, Michael Faß, dagegen. Das Unternehmen ist einer der Internetprovider, bei denen Kunden eine Internetadresse beantragen können. Die Firma überprüft dann einzig bei der deutschen Vergabestelle für Internetadressen (Denic), ob dieser Domain-Name noch nicht vergeben ist.
Das Aus des Internets?
"Für uns geht es nicht nur um diesen Einzelfall, sondern um eine lebenswichtige Grundsatzfrage", kommentiert Faß die Haltung seiner Firma. Das Aus des Internets stehe bevor, wenn FreeCity verpflichtet werde, bestimmte Adressen nicht mehr anzubieten.
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| geschrieben von Gast am 05.05.2001 - 19:56 |
Schade,
Faß hatt recht "Das aus des Inernet", dann könnte man ja auch nicht die Domain w4c.org benutzen, was is sie gibts bereits |
| geschrieben von Gast am 18.05.2001 - 10:41 |
http://www.internetworld.de/sixcms/....p?id=13602
Jauch gewinnt Rechtsstreit um Domain ( Quelle www.internetworld.de )
Kölner Landgericht bestätigt einstweilige Verfügungen gegen FreeCity GmbH
und Kontent GmbH / FreeCity: "Kunde muß Rechtsverletzungen selbst prüfen"
(IW / 16.05.01/16:42 Uhr) Der TV-Moderator Günther
Jauch hat den Rechtsstreit um eine
Internet-Adresse gewonnen, die seinem Namen ähnelt.
Das Kölner Landgericht bestätigte am Mittwoch die
beiden einstweiligen Verfügungen gegen die Duisburger
Domain- und Web-Space-Provider FreeCity GmbH und
Kontent GmbH. Sie dürfen nicht länger die
Internet-Adresse „guenter-jauch.de“ verbreiten und zur
Registrierung anbieten. (Az. 28 U 156 / 01, 28 U 144 /
01). Jauchs Anwälte hatten dem Provider FreeCity
vorgeworfen, diese Domain rechtswidrig zur Registrierung
angeboten zu haben. Dies stelle einen Missbrauch des
Namens und der Person von Günther Jauch zu
kommerziellen Zwecken dar. Nach Angaben von Jauchs
Rechtsanwälten soll unter der Adresse zeitweise für ein
umstrittenes Strukturvertriebsmodell geworben worden sein.
FreeCity hatte es als „gänzlich fragwürdig“ bezeichnet, für
eine eventuelle Namensrechtsverletzung bei der
Registrierung von Domainnamen für Kunden verantwortlich
zu sein. Der Provider könne lediglich die Verfügbarkeit
über den allgemein zugänglichen whois-Dienst der DENIC
eG prüfen. Eine Recherche über bestehende Rechte
Dritter finde nicht statt. Dies sei bei der hohen Anzahl der
pro Tag automatisiert registrierten Internet-Adressen nicht
möglich. In der Regel sei der Kunde verpflichtet, mögliche
Verletzungen von Rechten Dritter selbst zu prüfen.
Auch bei der Kontent GmbH sei eine Unterlassungserklärung wegen der Adressen
„guenter-jauch.com“, „guenter-jauch.net“ und „guenter-jauch.org“ mit gleichem Inhalt
eingegangen. Auch diese Adressen dürfen nicht weiter verbreitet werden. Der Streitwert
betrugt nach Angaben der beteiligten Unternehmen eine Million Mark. (ddp)
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| geschrieben von Gast am 21.05.2001 - 19:48 |
Das ist der reinste Mist... jawohl |
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