Archivlink: javarea.de Forum > Talk Talk > Wirksamkeit von Disclaimern
Vollständigen Link anzeigen: javarea.de Forum > Talk Talk > Wirksamkeit von Disclaimern

Pages: [1]

geschrieben von Danny am 22.02.2006 - 19:16
oder auch als (eventuelle) Antwort warum javarea.de keinen Besitzt *g*..

Zitat
 
Disclaimer sind zumindest bezüglich der Haftung für Links unschön, nutzlos und unlogisch. Sie sind unschön, weil sie von Unterwürfigkeit und vorauseilendem Gehorsam zeugen. Sie sind nutzlos, da sie im Falle einer Klage auf keinen Fall helfen, sondern eher nachteilig ausgelegt werden können (Unrechtsbewußtsein). Sie sind unlogisch, denn wieso hat man wohl den Link gesetzt - weil man sich davon distanziert? Schließlich distanzieren sich Buchautoren oder Autoren von Artikeln in Fachzeitschriften auch nicht von den Büchern und Artikeln, die sie in ihren Publikationen als Quellen angeben!

[...]

(Berlin, den 21. Juni 2003
Redaktion Webteam Eve & Rave e.V. Berlin )



Eine sehr schöne und ausführliche Argumentaion gegen diesen "Wahn" von Homepagebesitzern ihr Impressum mit der "Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert... " Klausel zu bestücken.

Auf der Seite findet man ausserdem weitere sehr Informative Links
http://www.eve-rave.net/presse/pres....06-21.html

geschrieben von Matneu am 22.02.2006 - 20:36
So generell würde ich das nicht sagen. Es gibt AFAIK diesbezüglich noch kein Grundsatzurteil. Manche Richter urteilen anders als ihre Kollegen. Ich denke, es hängt eher damit zusammen, WIE man es selbst vor dem Richter begründet.
Nach dem Urteil bzgl. der Verantwortlichkeit von Admins und Moderatoren für FREMDE Forenbeiträge würde ich eher dazu tendieren, dass man sich nicht vor der Verantwortung drücken kann, sei es mit oder ohne Disclaimer. Schliesslich ist es im Falle eines Disclaimers kein Dritter sondern man selbst, der die Links veröffentlicht. Aber ein Unrechtsbewusstsein (wegen vorhandenem Disclaimer) kann man - denke ich - im individuellen Fall auch widerlegen, wenn man weiss, was man da eigentlich in den Disclaimer schreibt und dies auch bewusst tut. Ein einfaches c/p könnte da IMO gut gegen jemanden verwendet werden, ein eigener Disclaimer eher FÜR jemanden.

So far...
Matthias

P.S.: Gibt es Neuigkeiten von Heise bzgl. des o. g. Falls? Würde mich interessieren

geschrieben von Klaush am 22.02.2006 - 21:02
Hi Danny, danke das du das Thema aufgegriffen hast, dann kann ich mir das ständige Beantworten der Fragen "Warum hab ihr kein Impressum" sparen.

1) Stimme ich Danny voll und ganz zu
2) Laut Gesetz brauchen wir kein Impressum auf der Seite
3) Dank der EU kann man auch, wenn nötig, vor dem EUGH klagen, falls erforderlich

Hier eine Seite:
http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs....jectID=339





geschrieben von Matneu am 22.02.2006 - 23:56
Zitat
 Original geschrieben von Klaush am 22.02.2006 - 21:02
Hi Danny, danke das du das Thema aufgegriffen hast, dann kann ich mir das ständige Beantworten der Fragen "Warum hab ihr kein Impressum" sparen.

1. Impressum ist etwas völlig anderes als der sog. "Disclaimer".
2. Laut § 10 Abs. 1 Punkt 1 MDStV müss JEDER Diensteanbieter Name und Anschrift "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" haben.
3. Habe ich es auch so in der Uni gelernt.
4. Um wieder zum TDG zu kommen: Geschäftsmässig != gewerblich. Da auf javarea.de auch Werbung seinen Platz hat könnte man es sogar als gewerblich einstufen.
5. Haerting steht mit seiner Meinung relativ allein im Netz. Eine Suche nach der Impressumspflicht (für private Homepages) liefert im häufigsten Fall obige Ansicht.

So far...
Matthias

P.S.: Zum Thema Geltungsbereich ist sicherlich auch § 2 Abs. 3 TDG ganz interessant: "Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist."

geschrieben von Klaush am 23.02.2006 - 00:39
Zitat
 Original geschrieben von Matneu am 22.02.2006 - 23:56

Zitat
 Original geschrieben von Klaush am 22.02.2006 - 21:02
Hi Danny, danke das du das Thema aufgegriffen hast, dann kann ich mir das ständige Beantworten der Fragen "Warum hab ihr kein Impressum" sparen.

1. Impressum ist etwas völlig anderes als der sog. "Disclaimer".
2. Laut § 10 Abs. 1 Punkt 1 MDStV müss JEDER Diensteanbieter Name und Anschrift "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" haben.
3. Habe ich es auch so in der Uni gelernt.
4. Um wieder zum TDG zu kommen: Geschäftsmässig != gewerblich. Da auf javarea.de auch Werbung seinen Platz hat könnte man es sogar als gewerblich einstufen.
5. Haerting steht mit seiner Meinung relativ allein im Netz. Eine Suche nach der Impressumspflicht (für private Homepages) liefert im häufigsten Fall obige Ansicht.

So far...
Matthias

P.S.: Zum Thema Geltungsbereich ist sicherlich auch § 2 Abs. 3 TDG ganz interessant: "Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist."


zu 1) Da hast du Recht.
zu 3) nicht alles was du auf deiner Uni lernst muss stimmen
Zu 4) Könnte hätte würde sollte .... ist relativ, man müsste dem Betreiber nachweisen das er für diese Werbung finanziell entlohnt wird, ansonsten ist das ein reiner Freundschaftsdienst.
zu 5) Das ist nicht die Meinung des Herrn Haerting, es wird lediglich auf Gesetze hingewiesen die ebenso schwammig sind wie die Ansichten der meisten im Netz.

Ps.: Nach dem TDG gilt die Impressumspflicht nur für geschäftsmäßige Teledienste. Der Betreiber einer privaten Homepage ist somit nicht verpflichtet, seine Website mit einem Impressum zu versehen.

Nun gut, es geht hier um den Disclaimer und ich wollte das Thema Impressum nur kurz ansprechen. Es kommen immer wieder mal einige auf mich zu und fragen nach, weil sie verunsichert sind "ob oder ob nicht".

geschrieben von Matneu am 23.02.2006 - 09:24
zu 4. Selbst wenn es ein Freudschaftsdienst ist gilt 5.
zu 5. Ich denke, hier ist in §2 Abs 3 TDG UND im o. g. MDStV recht eindeutig geschrieben, dass es egal ist, ob die Dienste entgeltlich angeboten werden oder nicht. Also existiert eine Impressumspflicht auch, wenn die Dienste NICHT entgeltlich angeboten werden.

So far...
Matthias


Powered by: JBB v.2.0.4 Copyright ©2000-2006, www.javarea.de.