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| geschrieben von dhd am 17.07.2003 - 22:26 |
Rechtslage bei MP3-Daten
MP3-Daten als Hintergrundmusik der eigenen Web-Site
Aus den Gründen, aus denen eine Weitergabe an Dritte rechtswidrig ist, ist auch die Benutzung von rechtswidrig erstellten MP3-Daten als Hintergrundmusik für die eigene Web-Seite rechtswidrig (§ 96 UrhG). Denn dieses Angebot stellt eine unzulässige Verbreitungshandlung dar. Eine öffentliche Wiedergabe liegt dagegen nicht vor, weil die Web-Seiten ja nicht an eine Vielzahl von Personen gesendet, sondern von diesen auf eigene Initiative individuell vom Web-Server abgerufen werden.
Soweit die Hintergrundmusik aus eigenen Datenbeständen rechtmäßig erstellt wurde, darf auch sie nicht im Internet angeboten werden. Denn trotz der Privilegierung in § 53 UrhG ist nur die Herstellung einzelner, d. h. nach der ständigen Rechtsprechung: bis zu 7, Vervielfältigungsstücke zulässig. Selbst bei einer rein privaten Homepage ist die Hintergrundmusik aus eigenen Beständen, die man rechtmäßig erworben hat, daher unzulässig. Denn der Betreiber der Homepage kann nicht kontrollieren, wann der 7. Besucher seiner Site da ist und damit die Zahl der zulässigerweise erstellten Vervielfältigungsstücke erreicht ist. Schon ab dem 8. Aufruf seiner Homepage wäre er aber haftbar.
ist das noch aktuell? da stand was von 1999? |
| geschrieben von Bernhard am 19.07.2003 - 12:19 |
ich hab nich mal gewusst dass es so krass mit den mp3 dingens is... |
| geschrieben von Patricia am 19.07.2003 - 13:36 |
leider Gottes ist das so... Man verstösst gegen das Urheberrecht zum Einen - zum Andern gibt es einige Dachorganisationen die dann auch noch Gelder eintreiben....
Und da das Urheberrecht noch strenger geworden ist und man bei Kazaa udn Co aufpassen muss ist das alles leider aktueller denn je...
Es kann einem eine Strafe ins Haus flattern... Die Geldeintreiber fackeln dann nicht lange...
Mir wäre das zu unsicher deshalb binde ich keine Musik oder Videosachen in meine Projekte ein udn sogar ein Künstler muss für seine eigenen Stücke zahlen wenne r sie auf seiner Page einbindet..
Krass aber leider so |
| geschrieben von Bernhard am 19.07.2003 - 15:56 |
| ich versteh aber nicht warum ein künstler dafür zahlen muss der darf doch auf seiner page präsentieren was er will bis auf ein paar beschränkungen aber sonst dürfte das doch kein problem sein... |
| geschrieben von Michael am 19.07.2003 - 16:11 |
Rechtslage - selbst der Download von illegalen Dateien ist strafbar
Auszug Emedia Nr. 14
Autor: Urheberrechtsexperte Rainer Beck (Rechtsanwalt)
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Kopieren
"Jede natürliche Person darf zum privaten Gebrauch digitale Kopien erstellen." Die Vorraussetzung ist aber der Besitz eines rechtmäßigen Originals. Die Erstellung von Raubkopien ist auf jeden Fall illegal
Downloaden
Das Herunterladen von Dateien ist grundsätzlich nicht verboten. Es gibt ja auch Files, die vom Recheinhaber zum tauschen bereitgestellt wurden. "Handelt es sich aber um eine offensichtliche Raubkopie - etwa um einen Film, der noch nicht in den Kinos angelaufe ist -, dann ist Downloaden illegal."
Besitzen
"Auch das Besitzen von Raubkopien auf dem PC oder in Form einer gebrannten CD ist nicht erlaubt." Der User macht sich mit dem Besitz solcher Files strafbar.
Anbieten
"Nach der neuen Urheberrechtsnovelle ist das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken ausschließlich dem Rechtsinhaber vorbehalten." Wenn also jemand Dateien bei KaZaA & Co zum Tausch anbietet und nicht die Rechte für die Werke besitzt, dann droht ihm neben zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten. Und wer brennd und sie dann verkauft (Gewerbsmäßigkeit), kann zu bis zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt werden.
[..]
Hier noch ein ganz interessantes Thema:
http://www.web-media.at/513080.htm
Ps.: Alle Links und Auszüge die ich gepostet habe, beziehen sich auf Österreich... |
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