Archivlink: javarea.de Forum > Talk Talk > In wie weit sind "Nutzungsbedingungen" im virtuellen Internet eigentlich rechtskrä..
Vollständigen Link anzeigen: javarea.de Forum > Talk Talk > In wie weit sind "Nutzungsbedingungen" im virtuellen Internet eigentlich rechtskrä..
Pages: [1]
| geschrieben von serviceverkaeufer am 03.05.2002 - 18:39 |
Weiß das einer? Es ist ja nicht wie im reellen Leben, wo beide Vertragspartner den Vertrag unterschreiben.
Einige machen es so, die lassen sich Bestellungen per Fax unterschrieben zusenden. Die meisten machen es aber anders. Einfach Nutzungsbedingungen aufstellen und wenn man sich anmelden möchte, wird der Nutzer dazu gezwungen das Feldchen "Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert" anzuklicken.
Ich mache das auch so. Und ich würde gerne meine Nutzungsbedingungen ändern. Neulich hat sich jemand aus dem Serviceverkäufer-Buch abgemeldet, dann habe ich in roter Schrift (wie immer) "Kein registrierter Serviceverkäufer" auf seine Service-Karte geschrieben. Mache ich immer so. Ich möchte nicht, dass einfach die Einträge spurlos verschwinden.
Dann bestand er aber darauf, dass es gelöscht wird. Da es ja früher zu seinem Anmeldedatum nicht in meinen AGBs stand, dass er keinen Anspruch auf eine Löschung hat, habe ich ihn dann gelöscht.
Ich will meine AGBs ändern. Wo dann klipp und klar steht, dass die User kein Recht darauf haben im Fall einer Abmeldung, dass der Eintrag dann gelöscht wird.
Geht das? Oder sind solche Nutzungsbedingungen im virtuellen Internet iwiso "schwebend"? Man kann ja auch als Webmaster schnell die AGBs ändern, ohne das es einer merkt |
| geschrieben von Martin am 03.05.2002 - 18:58 |
Ave,
ich weiß nur das es eine "allgemeine" Grundform der AGB gibt, deren alle anderen selbstdefinierten/erweiterten AGB's unterliegen. In wie weit deine AGB gültig ist hängt davon im wie weit sie gesetzteskonform ist. Soweit ich es weiß darf die AGB nur zu Gunsten des Kunden erweitert werden bzw. zum Schutz des Verkäufers. Aber das kann letzten Endes nur ein Gericht entscheiden was Recht und Unrecht ist.
mfg martin |
| geschrieben von Michael am 04.05.2002 - 11:10 |
| Was ich weiß ist, dass man keine mehr oder weniger großen geschäfte per Email machen kann. Habe mich mit einem dafür zuständigen Herren unterhalten und mir wurde gesagt, dass solche Bestellungen per Email "noch" nicht rechtskräftig sind. Is eigentlich Schade und dumm in der heutigen Zeit - aber naja, was solls |
| geschrieben von serviceverkaeufer am 04.05.2002 - 12:44 |
| Nein. Geschäfte im Internet sind schon Rechtskräftig. Bestes Beispiel: eBay.de, wo man mind. 18 sein muss (weil sonst noch nicht voll, unbeschränkt geschäftsfähig). |
|