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| geschrieben von Gast am 21.10.2010 - 08:19 |
Das ist die übliche Masche von denen.
Bezahlen würde ich aber trotzdem nicht. Mir ging es ähnlich. Allerdings habe ich über ein Jahr dafür gebraucht um aus der Geschichte wieder heraus zu kommen.
Die Gesamtforderung belief sich auf über 1000€.
Bei mir stapelten sich die Briefe von dem Inkassobüro und der bekannten Rechtsaanwaltkanzlei aus Baden- Baden.
Nachdem ich an den Aufsichtsratvorsitzenden einen Brief per Einschreiben mit Rückschein geschrieben habe, haben sie mich von allen Zahlungen entbunden.
Hier ein paar Stichpunkte:
Ich habe zuerst meine Situation über die entstehung des Vertrages geschrieben die ich hier nicht weiter zu verdeutlichen möchte.
Bewertung meines Sachverhaltes:
- Das irrtümlich entstandene Konto wurde mit den geforderten Unterlagen (Gewerbeanmeldung etc.) nicht vervollständigt und somit als angeblicher Gewerbebetreibender nicht genutzt. Es kam zu keiner vollständigen Erfüllung (siehe auch §§312d auch Abs.6n.F., §355 ff BGB)
- Widerruf ist somit rechtmäßig erfolgt.
- Da eine kostenpflichtige Registrierung nicht meine Absicht war, ist dieser entstandene Vertrag gemäß §119 BGB anfechtbar (Irrtümliche Willenserklärung).
- Bei jedem seriösen Online- Verkauf bekommt man bevor man verbindlich bucht oder bestellt eine Rechnung präsentiert, die man dann zum Schluss verbindlich auf der nächsten Bildschirmseite bestätigt. Auf Ihrer Seite ist mit dem akzeptieren der AGB und dem verbindlichen bestellen auf der gleichen Seite das teuerste Paket (Business Flat Paket) schon als markiert vorgegeben und mit dem nächsten Schritt erhielt ich eine Jahresrechnung ohne eine vorherige Vorstellung dieser Rechnung. Gemäß Telemediengesetz (TMG) ist dies so nicht zulässig und ebenfalls anfechtbar.
- Ich zeigte sogar ein Entgegenkommen und war bereit einen Monatsbeitrag für die irrtümliche Willenserklärung zu leisten. My-Hammer AG beharrt jedoch auf einem vollen Jahresbeitrag obwohl das Benutzerkonto nach einem Monat gesperrt wurde.
Sollten Sie weiterhin auf eine Forderung bestehen, die ich aus den oben genannten Gründen nicht bereit bin zu zahlen, werde ich die komplette Akte mit dem erfolgten Schriftverkehr und einer ausführlichen Präsentation an folgende Medien weiterleiten:
- „BILD kämpft für Sie!“, Brieffach 3440, 20350 Hamburg, Fax 040/347-26233, E-Mail: bild-kaempft@bild.de
- Redaktion AKTE, Postfach 110643, 10836 Berlin, Fax: 030/61681491
- ct “Vorsicht Kunde“, Georg Schnurer: gs@ctmagazin.de
- Stern, Günter Jauch, http://www.stern.de/tv/
- Focus, leserbriefe@focus-magazin.de
- Verbraucherzentrale Hessen e.V., Personalabteilung, Große Friedberger Straße 13-17, 60313 Frankfurt, personal@verbraucher.de
Ich habe darüber hinaus bereits Kontakte zu Leuten aus Internetforen aufgenommen, denen es ähnlich wie mir ergangen ist. Ich habe viele Beiträge dazu gelesen und unter anderem auch einige Beiträge dazu geschrieben. Teilweise wurden Kunden sogar angerufen und aus “Kulanz“ aus dem Vertrag gelassen.
So gut wie sich Ihr Unternehmen mit einer genialen Idee anfänglich bei mir dargestellt hat, umso mehr bin ich überzeugt, dass es sich keinesfalls um eine seriöse Art handeln kann um Kunden zu gewinnen.
Ich fordere Sie hiermit umgehend auf mich aus diesem Vertrag (der sich in meinen Augen als nicht rechtmäßig darstellt) zu entbinden.
Sollten Sie weiterhin auf eine Forderung bestehen, werde ich keine Kosten und Mühe scheuen auch mit anderen “Betroffenen“ gemeinsam gegen Sie vorzugehen.
Zum Schluss möchte ich noch ein Zitat anführen welches Sie in Ihren Schreiben an mich als Schlusssatz angeführt haben:
“Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei My- Hammer und einen schönen Tag!“
2 Tage später nachdem ich den Brief an den Aufsichtsrat gesendet habe, bekam ich einen Anruf von einem Mitarbeiter des Service- Teams mit der Ankündigung das MyHammer AG keine Forderungen mehr an mich stellen wird.
Danach erhielt ich noch eine Brief von der Rechtanwaltkanzlei mit der Bestätigung das sie keine Forderungen mehr stellen werden.
Mein Rat an alle die in diese Falle gerutscht sind und keinerlei Dienstleistung in Anspruch genommen haben und einen Wideruf eingeleitet haben, lasst Euch nicht einschüchtern.
Ich beobachte diese Geschichten schon seit dieses Thema hier eröffnet worden ist, habe selbst einige Beiträge dazu geschrieben und einige Kontakte geknüpft.
Es ist mir bislang noch von keinem berichtet worden, dass es zu einer Gerichtsverhandlung gekommen ist.
Bitte lasst Euch nicht einschüchtern. Zahlt nicht wenn dieser Vertrag nicht hätte zustande kommen sollen und alle Wege gegangen worden sind um aus diesem Vertrag wieder heraus zu kommen.
......an den Vorgänger mit der Kündigung:
Fakt ist Du hast gekündingt (und zuvor bezahlt). Ich würde in diesem Fall auch nicht zahlen und genau so argumentieren wie oben beschrieben.
Ich hoffe hier einen "fruchtbaren Beitrag" zu einem Thema über ein Unternehmen geleistet habe, welches meines Erachtens aufgrund solcher Vorfälle nicht mehr existieren dürfte.
MfG
TBirdKarl
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| geschrieben von Gast am 06.11.2010 - 14:26 |
Eventuell gibt es jetzt doch eine Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu Kündigen. MyHammer hat am 05.11.2010 die Angebotsabgabe und die Kontaktmöglichkeit zum Kunden geändert. Es ist jetzt zum Beispiel nicht mehr möglich dem Kunden eine private Nachricht zu senden. Das senden einer kostenlosen privaten Nachricht war jedoch Bestandteil der Business Pakete.
Dieses Leistungsmerkmal wurde ohne Vorankündigung ersatzlos entfernt. Zur Kontaktaufnahme vor Angebotsabgabe bleibt jetzt nur noch die Öffentliche Frage bzw. der Direktkonkakt - der Direktkontakt kostet jedoch wieder zusätzlich.
Die Businesspakete wurden bisher mit \" senden Sie private Nachrichten kostenlos\" beworben - unter anderem habe ich deshalb ein Business Paket abgeschlossen. Da die privaten Nachrichten nicht mehr möglich sind, jedoch zum Vertragsabschluss Bestandteil der Leistungsbeschreibung waren, sollte eine Kündigung möglich sein. |
| geschrieben von Gast am 17.12.2010 - 20:29 |
Hallo,
habe das Forum nun schon rauf und runtergelesen, aber noch keinen vergleichbaren Fall, wie meinen gefunden. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemend einen Tip geben könnte.
Ich bin Freiberufler und hatte vor, MH für Auftragssuche zu nutzen, habe mich halb informiert auf einen telefonischen Vertrag eingelassen und suche nun einen Weg, wieder aus dem Vertrag zu kommen.
Grund: Die Leistungen von MH sind für mich nicht sonderlich gut geeignet, sprich: habe nicht das, was ich eigentlich brauche. - Allerdings zugegeben, selbst zu spät gemerkt:
Nachdem ich aus der Internetseite diese Gebührengeschiche nicht durchschaute, habe letzte Woche selbst bei MH um Rückruf gebeten. Die telefonischen Erläuterungen waren allerdings akustisch wie inhaltlich ziemlich unverständlich, sodass ich selbst noch mal die Internetseite durchforsten wollte, es aber nicht geschafft habe.
Dann der zweite Anruf: Habe mir die Konditionen: Paketpreise, Laufzeiten erklären lassen und mich, aus jetziger Sicht voreilig für ein Halbjahresvertrag Paket Business 5.000 entschieden. Meine Frage nach einem Widerrufsrecht wurde mir beantwortet, wenn auch erst nach Rückfrage bei MH: Danach kam eine positive Meldung, es sei zwar unüblich, aber grundsätzlich möglich, wenn es auch sehr nach Kulanz klang.
Durch Gespräch (nach Vertragsabschluss!) ist mir klar geworden, dass Mh nix für mich ist, mal von den Geschäftspraktiken der Firma ganz zu schweigen... Und euer Forum hier macht mir klar, worauf ich mich eingelassen habe.
Ich möchte so schnell wie möglich aus dem Vertrag raus und von meinem eventuellen Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Kann mir jemand raten, wie ich das schaffen kann? Die Zustellung über Einschreiben mit Rückschein ist mir klar. Da ich Freiberufler bin und zu gewerblichen Zwecken den Vertrag geschlossen habe, greift, wenn ich das richtig verstanden habe das BGB eventuell nicht (Privatverbraucher)., sondern das Handelsgesetzbuch. Dort sind die Möglichkeiten angeblich begrenzter.
Frage 1: Stimmt das überhaupt, dass das BGB nicht zutrifft, denn ich bin ja kein Gewerbetreibender (keine Gewerbeerlaubnis notwendig)?
Frage 2: Wie ist der letzte Nebensatz dieses "Irrtum-Paragraphen" zu verstehen:
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Ich danke euch schon mal für eure Antworten.
Beste Grüße
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| geschrieben von Danny am 18.12.2010 - 14:16 |
Hallo,
ich bin nun kein Jurist, aber das Widerrufsrecht kann für Selbständige und soweit ich weiß gilt das auch gleichermaßen für Freiberufler ausgeschlossen werden. Ich habe nach kurzen Googlen ein Gerichtsurteil gefunden:
| Zitat | | |
Mit seinem Urteil vom 30.09.2009 hat der BGH klargestellt, dass der Freiberufler, der als natürliche Person sowohl als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch, im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit, als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB am rechtsgeschäftlichen Verkehr teilnimmt, grundsätzlich als Verbraucher anzusehen ist. Etwas anderes solle nur dann gelten, wenn das rechtsgeschäftliche Handeln eindeutig und zweifelsfrei der gewerblichen bzw. freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen ist.
|
http://anwaltssuche-stuttgart.de/in....mp;type=98
Nun ist natürlich das Problem, dass die Anmeldung bzw. Nutzung bei MyHammer wahrscheinlich ja nur im gewerblichen Kontext Sinn macht? oder kannst du vielleicht argumentieren, dass du dieses Paket privat nutzen wolltest ? (kenne mich bei MyHammer nicht aus ob das logisch einen Sinn ergibt)
Auf die zweite Frage kann ich dir nicht antworten. Ich empfehle dir aber vielleicht einen Anwalt zu konsultieren. Kommt natürlich drauf an wie Hoch der Schaden wäre, wenn du es einfach als Lehrgeld abstempelst.
Schau dir mal http://www.frag-einen-anwalt.de/ an, dort kannst du für kleines Geld solche Fragen stellen die dir dann kompetente Anwälte beantworten. Sicher führen Sie für 40€ keinen Gerichtsprozess aber um vielleicht erstmal zu fragen ob Sie da überhaupt eine überhauptMöglichkeit sehen.
Gruß Danny |
| geschrieben von Gast am 06.01.2011 - 18:40 |
...habe ich versucht - hier die Antwort...
Wir haben Ihren Wunsch nach einer außerordentlichen Kündigung Ihres Vertrages mit MyHammer erhalten. Sie begründen Ihre Kündigung damit, dass Sie keine individuellen Nachrichten mehr mit Auftraggebern austauschen können.
Berücksichtigen Sie bitte, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung hier nicht gegeben ist, da wir Ihnen auch weiterhin verschiedene Möglichkeiten bieten, direkt und individuell mit potenziellen Auftraggebern in Kontakt zu treten.
Nutzen Sie hierfür z. B. einfach bei der Abgabe eines Basis Angebotes die kostenfreie Nachricht (Angebotstext), mit welcher Sie Ihr Gebot mit bis zu 2000 Zeichen erläutern bzw. Rückfragen zum Auftrag klären können. Ihre Nachrichten sind damit ausschließlich für den Auftraggeber einsehbar ist.
Darüber hinaus haben Auftraggeber jederzeit Zugriff auf Ihre Kontaktdaten, soweit diese von Ihnen gepflegt und freigegeben werden. Beachten Sie bitte, dass seit Kurzem Ihre abgegebenen Gebote in Angebotsübersichten nicht mehr unter Ihrem Mitgliedsnamen, sondern vielmehr unter Ihrem Firmennamen mit direkter Verlinkung zu Ihrem Firmenprofil im MyHammer Branchenbuch gelistet werden. So können Auftraggeber schnell und unkompliziert Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Für Rückfragen vor Gebotsabgabe steht Ihnen auch weiterhin die Funktion „Rückruf/Besichtigung anfordern“ zur Verfügung. Dabei erhält der Auftraggeber ebenfalls Ihre Kontaktdaten sowie eine Aufforderung, mit Ihnen in Verbindung zu treten. Bei vielen Aufträgen lassen sich Details auf diesem Wege am besten klären. Neu ist, dass Rückrufe sowie Besichtigungswünsche jetzt über einen standardisierten Text angefragt werden können. Damit entsprechen wir dem Wunsch zahlreicher Nutzer sicherzustellen, dass diese Funktion nur für die Kontaktaufnahme in Bezug auf den konkreten Auftrag, nicht dagegen für allgemeine Werbenachrichten oder ähnliche Mitteilungen genutzt werden.
Um eine Frage im Vorfeld der Angebotsabgabe öffentlich zu klären, bieten wir Ihnen ergänzend dazu an, einen Beitrag im Bereich „Fragen und Antworten“ bei der jeweiligen Ausschreibung zu verfassen.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir Ihrem Wunsch nach einer außerordentlichen Kündigung aus vorgenannten Gründen nicht entsprechen werden. Wir hoffen dennoch, Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen zu haben. Darüber hinaus möchten wir Sie an dieser Stelle auch auf unsere zusätzlichen neuen Angebotstypen hinweisen, die wir auf vielfachen Wunsch unserer Mitglieder eingeführt haben. Mehr dazu erfahren Sie über folgenden Link:
http://news.myhammer.de/myhammer-tr....typen.html
Wünschen Sie die Kündigung Ihres Partner Paketes zum Ende der Vertragslaufzeit, so teilen Sie uns dies bitte separat mit.
Bei darüber hinaus gehenden Fragen sind wir gern für Sie da
***
Ich will dieses Abo loswerden!!! Kündigungen wurden ignoriert - erst nach Ablauf der Kündigungsfrist bestätigung der Künigung zum darauffolgenden Jahr. Zugang ist schon lange gesperrt - ich zahle also monatlich 79 Euronen für NICHTS!
Hat noch jemand Ideen? |
| geschrieben von Gast am 17.01.2011 - 18:19 |
da selber antwort habe ich auch beckommen.
hat jemmand eine Ahnung wie kommen wir aus diese Abzocke raus.Übrigens meine Vertrag haben Sie jetzt um 1 jahr verlängert,bis 3.2012. |
| geschrieben von Gast am 10.03.2011 - 13:53 |
| Ich habe auch ähnliche Probleme mit dem Portal... Einfach KAKE!!! Finger weg! |
| geschrieben von Colombo am 27.04.2011 - 14:12 |
Hallo zusammen,
ich möchte alle Betroffenen dazu ermutigen, die Rechnungen von MyHammer NICHT zu bezahlen und auch auf die Mahnungen der berühmt-berüchtigten Anwaltskanzlei aus Baden-Baden sowie des zugehörigen Inkassobüros nicht zu reagieren. Ich bin Anfang 2010 bei der Anmeldung in die Business-Paket Falle getappt und habe den Vertrag sofort wegen irrtümlicher Willenserklärung widerrufen. Ich erhalte seit mehr als einem Jahr Briefe von MyHammer mit den ewig gleichen Drohungen (gerichtlicher Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung etc.). Bis heute ist nichts passiert, und ich bin mir sicher, dass auch in Zukunft diese Drohungen nicht in die Tat umgesetzt werden.
Meine Schlussfolgerung ist ganz einfach: Eine seriöse Firma, die eine BERECHTIGTE Forderung hat, würde niemals mehr als ein Jahr mit der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Forderung warten. Dies tun nur unseriöse Firmen, die genau wissen, dass ihre dubiosen Forderungen vor Gericht niemals bestand hätten.
Zur Info: Briefe an den MyHammer Vorstand und Aufsichtsrat hatten bei mir keinen Erfolg. Sich mit der Hotline auseinanderzusetzen, hat überhaupt keinen Sinn - dort sitzt ein Callcenter mit "armen Würstchen", die selbst genau wissen wie dreist MyHammer ist, leider aber üerhaupt keine Möglichkeit haben dieses Treiben zu stoppen. |
| geschrieben von Gast am 28.04.2011 - 16:03 |
Ich kann mich der Meinung nur anschließen. Mir ging es auch so und bin in diese Business Flat Falle getappt. Es ging über ein Jahr und habe nicht gezahlt. Letztendlich hat aber mein Einschreiben an den Aufsichtsratvorsitzenden mit Darstellung der Fakten sowie eine Ankündigung für das Aufzeigen an öffentliche Medieneinrtichtungen gewirkt.
Ich bekam einen Anruf von MH sowie ein Schreiben der Rechtsanwaltkanzlei das sie keinerlei Forderungen mehr an mich stellen werden und sie diese Angelegenheit als erledigt betrachten werden.
Es hat zwar lange gedauert aber letztendlich bin ich doch aus dieser Angelegenheit ohne Zahungen herausgekommen.
Ich hoffe das dieser Firma aufgrund solcher Methoden irgendwann der Gar ausgemacht wird.
Ich möchte Euch also auch dazu ermutigen nicht zu zahlen wenn es sich um eine irrtümliche Willenserklärung handelt. |
| geschrieben von Gast am 24.11.2011 - 14:15 |
Kann die negativen Erfahrung mit My-Hammer inzwischen leider auch teilen.
Bin als Dienstleister bei MH registriert und habe versehentlich ein Angebot abgegeben, obwohl ich eigentlich nur eine Nachricht schreiben wollte. Habe das Angebot sofort wieder gelöscht, aber schwupp wurde mir eine Mail geschickt, dass mein Angebot erfolgreich eingestellt wurde. Am nächsten Tag war das Geld auch schon eingezogen.
Habe dann vier Mal Mails an den Support geschickt und bin dabei immer rigoroser geworden. In Mail Nr. 4 habe ich dann schließlich nochmal auf §119 BGB verwiesen und mit dem Anwalt gedroht. Daraufhin erhielt ich genau das selbe Formschreiben wie auf meine Mail Nr. 3.
In Mail Nr. 5 habe ich dann einen Richtungswechsel eingeschlagen. Nach dem Motto, das ist mir alles zu blöd wegen 40 Euro. Stellt mein Angebot wieder ein und gut ist. Zwei Tage später kam dann ein Anruf von der Mitarbeiterin mit der ich das erste Mal - direkt nach der Angebotseinstellung - telefoniert hatte. Sie meinte dann, dass sie mit ihrem Vorgesetzten gesprochen hätte und dass man jetzt eine absolute Ausnahme machen würde. Ich bekomme die Hälfte zurückerstattet (Habe das in meinen Mails angeboten, da MH ja auch \"Unannehmlichkeiten\" wegen der Sache hatte). Was ein Witz!!!
Im Übrigen sagte mir genau diese Mitarbeiterin beim ersten Telefonat sinngemäß: \"Ja, das kennen wir. Das passiert immer wieder. Erstattet wird das Geld aber so gut wie nie.\"
Nr. 1: Sorry, aber wie kann man das so am Telefon zu einem Kunden/Betroffenen sagen? Gibt es bei MyHammer keine Mitarbeiterschulungen?
Nr. 2: Wenn das wahr ist, dann ist das doch so gewollt von MyHammer. Eine zusätzliche Einnahmequelle also.
Kann nur sagen, so viel Dreistigkeit ist mir zuwieder! Ich warne jeden, der plant sich als Händler oder Dienstleister bei My-Hammer zu registrieren. |
| geschrieben von Gast am 10.01.2012 - 06:41 |
Hallo
Leute
Ich Suche geschädigte von My Hammer !!
Ich glaube es wird zeit dieses Portal aus dem Internet zu verbannen
nur alleine schaft man das nicht,ich suche Leute die mich dabei unterstützten
Meldet euch
Martin-sternitzky@t-online.de
Ich habe genau das gleiche erlebt,nur abzocke |
| geschrieben von Gast am 15.02.2012 - 10:06 |
Hallo zusammen!
Also was bei MY Hammer wirklich funktioniert ist das Anmelden und das man überglücklich seine Rechnung bekommt.
Jedoch sprechen wir mal von den praxis & einschränkungen die myh macht 
Auf alle aufträge sofort zugreifen geschweige den bieten fehl anzeige das geht mal gar nicht 
Salamitaktik!!!
Eine änderungsvorschlag kann man nur ein einziges mal machen danach.....manjana.
ständig muss man änderungsvorschläge machen die von....weiß der Kuckuck wer das bearbeitet 
entweder werden sie frei gegeben werden oder nicht. :hmm:
Wir mal ein änderungsvorschlag freigegeben dann kann man den auftraggeber im Forum anschreiben oder die Daten direkt kaufen ob die daten richtig sind oder nicht bezahlen muss man trotztdem. :autsch:
hat man fragen und schreibt myh an mit der bitte das man eine schriftliche -stellungnahme zu dem einem oder anderem problem haben möchte dann wenn man gaaanz vielglück hat ruf jemand zurück aber schriftlich bekommt man nichts.:kotz:
und wenn man sich erdreistet auf der -hotline anzurufen und beschwert sich tja dann kann das passieren das einfach aufgelegt wird.
oder man ruft nach einem -telefonat mit der -hotline noch mals an weil man den namen des gesprechpartners vergessen hat und nachfragen möchte wer das den noch mal war..auch hier denkste\\\" wir dürfen nicht namen rausgeben!:hmm::hmm:
Also auch hier ein besonderen lob an die ach so immer freundliche -hotline.:autsch::autsch:
denn solange sie zahlen :bounce: sind ihre -probleme & -beschwerden bei MYH sind immer gerne willkommen egal!!! :kotz::kotz:
Account funkt nicht richtig egal -hauptsache man zahlt seine gebühren.:kotz::kotz:
MY Hahmmer und der wahn alles nur mit handwerksrolleneintrag
( rechtlich haltbar das ist hier die frage) ansonsten geht nichts.:autsch::autsch:
Tja die Foren werden zensiert wenn man was kritischesschreibt dann werden die Forumeinträge einfach nicht veröffentlicht und ne antwort bekommt man auch nicht.
MY Hammer mag eine große Plattform sein und die Auftraggeber & Auftragnehmer nur die kleinen
Armeisen jedoch eines Tages werden diese kleinen Armeisen sich das nicht länger bieten lassen und im Netz Miteinader verknüpfen und dann schauen wir mal was dann passiert.
mfg |
| geschrieben von Gast am 29.02.2012 - 12:31 |
Hallo zusammen
hab heute gehört das die Handwerkskammer eventuell My Hammer übernommen hat.
Wer hat da was gehört oder gelesen oder weiß was???
mfg
Alles Hämmer Lämmer
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