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| geschrieben von Schneeflocke am 18.02.2010 - 14:46 |
Hallo!
Als Auftragnehmer wollte ich bei My Hammer über den Button \"Frage zur Beschreibung\" eine Frage zum Auftrag stellen. Dabei muss ich wohl versehentlich irgendeinen falschen Klick getätigt haben. Jedenfalls habe ich nicht bewusst einen Haken bei \"Kontaktdaten übermitteln\" gesetzt oder sonst irgendwie gewollt, dass meine Kontaktdaten übermittelt werden. Ich habe es erst bemerkt, als ich eine E-Mail-Benachrichtigung von MH bekam, mit dem Wortlaut: \"Ihre Nachricht konnte nicht zugestellt werden, da wir bisher keinen Geldeingang verbuchen konnten. Die Nachricht wird sofort übermittelt, sobald der folgende Saldo beglichen ist. ...\" Eine entsprechende Rechnung folgte. Ich habe sofort gegen diese Rechnung Widerspruch eingelegt und bereits einige Male mit MH per E-Mail korrespondiert mit der Erklärung, dass es sich hier um einen Irrtum handelt, ich diese Kontaktdaten nicht übermitteln wollte und daher den Vertrag, soweit er zustande gekommen ist, anfechte. Ich wüsste ja noch nicht einmal, in welcher Form/an welcher Stelle ich eine entsprechende (Willens)erklärung zum Vertragsabschluss abgegeben hätte. MH stellt sich stur und entspricht meiner Bitte nicht, auch erfolgt kein Nachweis, keine Beantwortung meiner Frage, wo ich die Willenserklärung abgegeben haben soll. Zudem behauptet MH immer wieder, meine Frage inkl. der Kontaktdaten seien an den Auftraggeber übermittelt worden - entgegen der Aussage in o. g. Fehlermeldungs-Mail... Private Nachrichten von anderen Mitbietern sind unter dem Auftragstext sichtbar, meine nicht...
Hat jemand in einem solchen Fall schon Erfahrungen gesammelt? Wie kann ich hier weiter vorgehen? Wie würdet Ihr die Rechtslage beurteilen? |
| geschrieben von FAIR am 26.03.2010 - 20:26 |
Hallo Schneeflocke,
dieses Problem ist bereits bekannt. Nach unserer Ansicht verfolgt MyHammer das Ziel, kräftig Gebühren zu kassieren, egal ob dafür eine Rechtsgrundlage besteht oder nicht.
Die standardmäßige Antwort (wie immer irgendwelche nichtssagenden oder unzutreffenden Formbriefe) von MyHammer lautet sinngemäß: "Wieso, da steht doch, dass es Gebühren kostet. Deshalb können wir leider nicht auf unsere Forderung verzichten."
In den meisten Fällen wollten die MyHammer-Kunden aber gar keine Kontaktdaten. Sie haben sich schlicht und einfach nur verklickt. Ein solcher Vertrag kann wegen Irrtums angefochten werden (§ 119 BGB). Er ist rechtsungültig.
Ob und wie weit das bei dir der Fall ist, dürfen wir hier leider nicht beurteilen. Das wäre eine unzulässige Rechtsberatung. Die dürfen wir nur gegenüber unseren Mitgliedern erbringen.
Und auch das weitere Vorgehen von MyHammer ist bekannt: Man stellt einfach auf stur ... |
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